Das derzeitige Wirtschaftsklima macht Unternehmen wesentlich verletzbarer. Auch langjährig solide ICT Unternehmen sind vor schwierigen Situationen aufgrund unvorhergesehner Ursachen, wie z.B. Fusionen, Übernahmen oder ungünstigen Marktentwicklungen, nicht gefeit.
Wenn Sie Software und Applikationen für wichtige Geschäftsprozesse im Einsatz haben, dann sind Sicherheit und Kontinuität von größter Bedeutung, auch wenn Ihr Lieferant nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Für Fälle wie diese ist ein Escrow-Vertrag eine gute Lösung. Der Lieferant hinterlegt den Quellcode und die dazugehörigen Unterlagen bei einem Escrow Agenten. Tritt die vertraglich definierte Ausnahmesituation ein, z.B. Insolvenz des Lieferanten, oder der Lieferant kann seine Wartungs-Verpflichtungen aus anderem Grund nicht mehr erfüllen, haben Sie als Anwender Zugriff auf das deponierte Material.
Aufgrund von fundiertem, technischem Know-how kann ESCROW EUROPE die zu hinterlegenden Materialien entsprechend überprüfen – Umfang und Intensität werden dabei vom Escrow-Vertrag, also den Vertragspartnern vorgegeben. Damit wird sichergestellt, dass das hinterlegte Material dem entspricht, das vertraglich beschrieben wurde. Essentiell für jeden Escrow-Vertrag ist dessen kontinuierliche Aktualisierung. Ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistung, denn wir sorgen proaktiv dafür, dass Updates bei allen Hinterlegungen berücksichtigt werden. Sobald Sie also eine neue Version im Einsatz haben, wird auch die Hinterlegung entsprechend aktualisiert.