
Produktionsprozesse sind heutzutage durch "Just in Time", "Outsourcing" und dem Einsatz von Maschinen sehr komplex. Durch die eingesetzte Technologie und Produktionsprozesse werden Unternehmen immer abhängiger vom Wissen externer Berater, Dienstleister und Zulieferer. Durch diese Abhängigkeit entsteht auch ein beachtliches Risiko für den Hersteller des Endproduktes.
Insbesondere wenn die Risiken in direktem Zusammenhang mit dem Kerngeschäft stehen, ist Risikominimierung essenziell für ein Unternehmen – ein Anspruch, dem unser Industrie Escrow gerecht wird. Ist Ihr Kerngeschäft abhängig von Software, einer industriellen Formel, oder von anderem Know-how, über das Sie nicht selbst verfügen?
Wenn dem so ist, kann Ihnen ESCROW EUROPE eine maßgeschneiderte Lösung liefern, um diese – für Sie unternehmenskritischen – Informationen sicher zu hinterlegen. Selbstverständlich ist dabei für uns, dass kein Interessenskonflikt mit dem jeweiligen Urheber/Produzenten entsteht.
Industrie Escrow von ESCROW EUROPE ist ein spezieller Service, der wie beim Software Escrow auch für die Aktualität der Hinterlegung Sorge trägt – und das über den gesamten Produktzyklus hinweg.
Sie können auch als Inhaber oder Lieferant von Know-how, das für Ihre Kunden essentiell ist, Industrie Escrow nutzen, um dem Sicherheitsbedürfnis Ihrer Kunden Rechnung zu tragen, ohne das Wissen ganz oder teilweise aus der Hand geben zu müssen oder Ihre Rechte daran zu verlieren.
Die Hinterlegung des Materials bei ESCROW EUROPE ist für Lieferanten oder auch z.B. Industrie-Designern eine Möglichkeit, Spezifikationen, Entwürfe, technische Unterlagen und/oder den Quellcode eines Industrie-Designs, der Systemsoftware, des Produktes oder des Produktionsprozesses für den Kunden zu sichern.
Escrow Europe verifiziert das Material und verwahrt es sicher. Erst wenn bestimmte, vertraglich vereinbarte Umstände eintreten, ist es ESCROW EUROPE gestattet, die hinterlegten Materialien an den Kunden auszuhändigen.
Auch hier bietet ESCROW EUROPE grundsätzlich zwei Vertrags-Arten:
A. Im Falle der Hinterlegung für einen Kunden einen 3-Parteien-Vertrag – hier sind Lieferant/Hersteller eines Zwischenproduktes, der Kunde und ESCROW EUROPE die Vertragspartner.
B. Im Falle der Hinterlegung für mehrere Kunden einen 2-Parteien-Vertrag – hier sind der Lieferant/Hersteller und ESCROW EUROPE Vertragspartner, ein sogenannter „ESCROW-Rahmenvertrag“.
Die Vertragsbestandteile des Rahmenvertrages können vom Lieferanten/Hersteller in dessen generelles Angebot für alle interessierten, potentiellen Kunden aufgenommen werden.
Der Vorteil eines Escrow-Rahmenvertrages ist, dass es nicht notwendig ist, mit jedem einzelnen bzw. jedem neuen Kunden, eine Escrow-Vereinbarung abzuschließen; Zu dem einmal zwischen dem Lieferanten bzw. Industrie-Designer geschlossenen Escrow-Vertrag kann eine unbegrenzte Anzahl von Produkten im Namen einer unbegrenzten Anzahl von Kunden hinterlegt werden.