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Software Escrow

Quellcodehinterlegung für kritische Geschäftsanwendungen

Software Escrow ist insbesondere für Firmen und Organisationen interessant, die geschäftskritische Software im Einsatz haben bzw. den Einsatz solcher Software planen oder die ihre Investition in Software zukunftssicher absichern wollen.

 

Die Rechte des Softwarelieferanten an seinem Produkt bleiben dabei unangetastet, daher ist Software Escrow auch für den Hersteller von Software interessant. Er kann seinem Kunden eine Absicherung bieten und sich so einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinem Wettbewerber verschaffen.

 

Bei ESCROW EUROPE, stellt ein Escrow-Vertrag eine Art "Versicherung" dar, die den Anwendern von Technologie den Zugang zum Quellcode einer Software und dazugehörigen Unterlagen sicherstellt. Die Basis für eine "Freigabe" von Quellcode und Dokumentation wird von Anwender und Hersteller vertraglich vereinbart. Unter Einsatz bewährter Überprüfungsmethoden, können wir den Quellcode analysieren und so sicherstellen, dass das bei uns treuhänderisch hinterlegte Material auch dasjenige ist, das der Anwender im Einsatz hat.

 

ESCROW EUROPE initiiert zudem proaktiv die regelmäßige Aktualisierung des Hinterlegungsmaterials – in Abhängigkeit von Update- bzw. Release-Häufigkeit –. So wird gewährleistet, dass das hinterlegte Material dem jeweils aktuellen Stand der eingesetzten Software entspricht.

 

Der Escrow-Vertrag ist der Ausgangspunkt jeder Escrow-Vereinbarung. Bevor eine Hinterlegung erfolgt oder mit einer Überprüfung begonnen werden kann, müssen sich natürlich alle Beteiligten über den notwendigen Vertragsinhalt einig sein.

 

Hier zwei Beispiele für die von ESCROW EUROPE eingesetzten Verträge:


3-Parteien Vertrag (Single User Vertrag)

Dieser Vertrag zwischen Softwarehersteller, Anwender und ESCROW EUROPE ist für den Fall vorgesehen, dass es nur einen einzigen Anwender als Begünstigten der Hinterlegung geben soll.

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2-Parteien Rahmenvertrag (Multi User-Vertrag)

Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen Softwarehersteller und ESCROW EUROPE. Alle Lizenznehmer/Anwender eines bestimmten Produktes des Software-herstellers werden zu Begünstigten des Escrow-Vertrages.

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