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Software Escrow | der 3-Parteien-Vertrag (Single User)

für einen einzelnen Lizenznehmer/Begünstigten

Ein 3-Parteien-Vertrag ist ein Vertrag zwischen einem Softwarehersteller, einem Anwender und ESCROW EUROPE. Der Anwender ist der einzige Begünstigte des Vertrages. Für den Softwarehersteller wird dabei sichergestellt, dass seine Rechte auch weiterhin geschützt sind. ESCROW EUROPE als Treuhänder ist dabei völlig unparteiisch und weder an Software- noch an Hardware-Hersteller gebunden.

 

Jede Hinterlegung durchläuft mindestens die Basisüberprüfung (Verifikation) Level I. Natürlich kann auch eine intensivere Überprüfung durchgeführt werden. Alle Verifikationen werden entweder vor Ort bei ESCROW EUROPE oder direkt beim Softwarehersteller durchgeführt. In seiner Eigenschaft als Treuhänder stellt ESCROW EUROPE die regelmäßige Aktualisierung der Hinterlegung sicher. Gemäß der vereinbarten Häufigkeit, leiten wir proaktiv die Hinterlegung neuer Updates ein.

 

Der von ESCROW EUROPE konzipierte Standard 3-Parteien-Vertrag hat sich während der letzten 15 Jahre für alle Vertragspartner in Bezug auf Inhalt, Umfang, Rechte und Pflichten bewährt. Selbstverständlich ist es möglich, den Vertrag bei Bedarf zu ändern.

 

 

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